Legionellenuntersuchung

Die Untersuchung der Legionellen im Trinkwasser führen wir für Sie durch.

Um Legionellen im Trinkwasser ausschließen zu können sind regelmäßige Wassertests für Betreiber von Trinkwasseranlagen unumgänglich. Die Bakterien werden durch Wasserdampf übertragen. Häufige Legionellen-Infektionsquellen sind etwa Duschen, Klimaanlagen oder künstliche Wasserläufe. Daher wird der Legionellen Wassertest empfohlen, um eine Verkeimung aufzuspüren oder auszuschließen. Der Legionellen Wassertest bietet schnelle Sicherheit und verlässliche Ergebnisse.

Legionellenprüfung ist Pflicht

Sie sind verpflichtet eine Legionellenprüfung durchführen zu lassen, wenn folgende Punkte auf Ihre Liegenschaft zutreffen.

  • mehr als zwei Wohn-/Nutzeinheiten und
  • mindestens eine Wohn-/Nutzeinheit ist vermietet und
  • Duschen bzw. Duschköpfe sind vorhanden und
  • bei zentraler Trinkwassererwärmung:
    Volumen des Wasserspeichers ist größer als 400 Liter
  • Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Wasserspeicher und Entnahmestelle ist größer als drei Liter

Untersuchung und Probenahmen

Gemäß §14 TrinkwV. müssen die Wasserproben an mehreren repräsantiven Entnahmestellen erfolgen.

Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Planung und Durchführung der Probenahmen und Trinkwasseranalysen gemäß der Trinkwasserverordnung. Auch über die Laboranalytik hinaus beraten wir Sie gerne umfassend.

Grunddatenaufnahme der Trinkwasseranlage

Vor-Ort-Prüfung geeigneter Probeentnahmestellen

Installation von Probenentnahmestellen

Anmeldung bel den Gesundheitsämtern

Probeentnahme durch eigenes, geschultes und zertifiziertes Personal

Untersuchung der Proben durch ein akkreditiertes Labor (nach ISO 17025)

Dokumentation und 10-Jahre Archivierung

Übersendung der Ergebnisse an die Hausverwaltung oder das Gesundheitsamt

Information und Einhaltung der Prüffristen

Fragen und Antworten

Legionellen sind winzige Bakterien, die sich im Warmwasser vermehren und schwerwiegende Atemwegerkrankungen verursachen können. Die Infektion erfolgt über das Einatmen von feinsten Wassertröpfchen, zum Beispiel beim Duschen. Der technische Grenzwert für Legionellen sind 100 KBE pro 100 ml (KBE = Keimbildende Einheiten). In Deutschland geht man von jährlich ca. 20.000 Erkrankungen aus, die durch Legionellen verursacht werden.

Der Eigentümer oder Inhaber, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, hat gemäß §13 TrinkwV. die Pflicht, untersuchungspflichtige Großanlagen dem Gesundheitsamt zu melden und die jährlichen Überprüfungen vorzulegen.

Das Gesundheitsamt prüft die Untersuchungsergebnisse. Es kann die Häufigkeit der Probeintervalle in der Regel nach 3 erfolgreichen Untersuchungen verlängern. Bei Überschreitung der technischen Grenzwerte ordnet das Gesundheitsamt Nachuntersuchungen bzw. Desinfektionen an. Bei weiteren Überschreitungen erteilt es Sanktionen und Sanierungsauflagen. Diese müssen zwingend eingehalten werden. Das Gesundheitsamt kann Trinkwasseranlagen sperren.

Der Eigentümer oder Inhaber, bzw. deren gesetzlichen Vertreter, hat die Pflicht die Probeentnahmen zu beauftragen und durchführen zu lassen. Dafür hat er geeignete Probeentnahmestellen zu schaffen. Die Untersuchungen sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln.

Nach § 21 TrinkwV müssen die Mieter schriftlich oder durch einen Hausaushang im Wohnhaus über die Qualität des Trinkwassers informiert werden.

Laut § 25 TrinkwV begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die vorgeschriebenen Legionellenuntersuchungen nicht durchführen lässt, oder seine Wohnungsmieter nicht über die Untersuchungsergebnisse informiert.

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